Welchen Nachnamen nach der Hochzeit? Alle Möglichkeiten inklusive gemeinsamem Doppelnamen seit 2025, warum die Entscheidung so emotional ist und wie ihr euch als Paar fair einigt.
Nach der Hochzeit könnt ihr einen gemeinsamen Ehenamen wählen, beide eure bisherigen Namen behalten oder einer von euch hängt seinen Namen als Begleitnamen an. In Deutschland ist seit Mai 2025 außerdem ein gemeinsamer Doppelname möglich, in Österreich schon länger. Welche Lösung passt, ist oft eine sehr emotionale Frage: Sprecht früh, offen und auf Augenhöhe darüber, lasst die Wünsche der Familien außen vor und nehmt euch Zeit für die Entscheidung.
Ihr habt „Ja“ gesagt und euch so sehr auf die Hochzeit gefreut, und jetzt gibt es plötzlich Diskussionen am laufenden Band? Die Hochzeitsvorbereitungen werden zur Zerreißprobe? Kopf hoch, ihr seid mit diesen Sorgen nicht allein! Beim Blättern in Hochzeitsmagazinen und Stöbern in Hochzeitsblogs bekommt man den Eindruck, beim Heiraten sei alles nur schön und rosarot. Tatsächlich ist eine Hochzeit wahrscheinlich das größte Fest, das ihr jemals planen werdet. Als Paar trefft ihr viele gemeinsame Entscheidungen, und einen gemeinsamen Nenner zu finden ist oft gar nicht so einfach.
In Deutschland habt ihr seit der Reform des Namensrechts am 1. Mai 2025 diese Möglichkeiten:
In Österreich könnt ihr ebenfalls den Namen eines Partners als gemeinsamen Familiennamen wählen, einen gemeinsamen Doppelnamen mit Bindestrich bilden, eure Namen behalten, oder einer von euch führt einen Doppelnamen. Welche Unterlagen ihr braucht und was ihr nach der Namensänderung alles ändern lassen müsst, lest ihr bei der Namensänderung nach der Hochzeit. Verbindliche Auskunft für euren Fall gibt euch das Standesamt.
Wie sehr man sich über den eigenen Namen definiert, fällt vielen erst auf, wenn vor der Hochzeit die Frage nach dem gemeinsamen Nachnamen aufkommt. Da kann es sich schnell so anfühlen, als würde man mit dem alten Namen ein Stück seiner Geschichte und familiären Identität aufgeben. Erschwert wird die Entscheidung oft noch durch Familien, die sich einmischen, eigene Interessen verfolgen oder Druck ausüben.

Patrick Engel
Plötzlich kommen traditionelle Themen auf den Tisch, wie der Erhalt des Familiennamens oder der Wunsch nach einem Nachfolger mit gleichem Nachnamen. Schwierig wird es auch, wenn ihr euren Partner zwar sehr liebt, euch aber nicht wirklich mit seiner Familie und damit mit seinem Nachnamen identifizieren könnt. Dann fühlt sich das Annehmen seines Namens unter Umständen so an, als würdet ihr euch dort ein- oder sogar unterordnen. Umgekehrt habt ihr vielleicht das Gefühl, eure eigene Familie im Stich zu lassen, wenn ihr euren Geburtsnamen ganz ablegt. Ganz schön knifflig also und ziemlich emotional.
Auch die Frage nach Gleichberechtigung kommt beim Thema Nachname bei vielen Paaren auf. Denn ganz gleich, wie modern eure Partnerschaft sonst ist: Viele Männer können sich nicht vorstellen, den Namen ihrer zukünftigen Frau anzunehmen. Diese Erkenntnis kommt für manche Bräute überraschend, selbst wenn sie sich gut vorstellen können, seinen Namen anzunehmen. Da besteht auf jeden Fall Gesprächsbedarf, am besten vor der Hochzeit!
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wenn ihr erst einmal eure bisherigen Namen behaltet, müsst ihr spätestens beim ersten Kind entscheiden, welchen Nachnamen es tragen soll, und die Themen von oben kommen einfach etwas später auf den Tisch. In Deutschland kann ein Kind seit Mai 2025 auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern bekommen, wenn diese keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Bei allem Konfliktpotenzial gibt es eine gute Nachricht: Auch hier kommt ihr als Paar ein Stück weiter und lernt euch besser kennen.
Es ist viel leichter, einen Kompromiss zu finden oder die eigenen Wünsche hintanzustellen, wenn man sich verstanden fühlt und weiß, dass der Partner zu schätzen weiß, was man tut. Wenn ihr mitfühlend aufeinander eingeht, werdet ihr bald eine Lösung finden, mit der ihr euch beide wohlfühlt. Dann habt ihr euch einmal mehr bewiesen, dass ihr auch schwierige Situationen meistert und zusammengehört, und das Üben der neuen Unterschrift macht euch am Ende einfach glücklich.
Ja, seit dem 1. Mai 2025 können Ehepaare aus ihren beiden Nachnamen einen gemeinsamen Doppelnamen bilden, mit oder ohne Bindestrich.
Nein. Ihr könnt beide eure bisherigen Nachnamen behalten.
In der Regel gebt ihr die Erklärung zum Ehenamen bei der Anmeldung zur Eheschließung oder bei der Trauung ab. Wie es nachträglich geht, erklärt euch das Standesamt.
Foto im Beitrag: Patrick Engel, www.engelfotografie.com. Text von Rosa Engel, zuerst erschienen auf youeventme. Beitragsbild: Julia Eileen Photography, aus unserem Elopement in den Osttiroler Dolomiten.
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Zuletzt aktualisiert am 04.11.2026