Aufgebot bestellen: Was das heute am Standesamt bedeutet

Planung / TippsJohannvon Johann am 02.11.2026

Gibt es das Aufgebot überhaupt noch? Was „Aufgebot bestellen“ heute in Deutschland und Österreich bedeutet, wann ihr zum Standesamt geht, was es kostet und wie es die Kirche handhabt.

Herzflimmern

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Ein Aufgebot im klassischen Sinn – also den öffentlichen Aushang der geplanten Ehe – gibt es weder in Deutschland noch in Österreich mehr. Wer heute „das Aufgebot bestellt“, meldet die Hochzeit beim Standesamt an: In Deutschland heißt das Anmeldung zur Eheschließung, in Österreich Ermittlung der Ehefähigkeit. Geht dafür frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin zum Standesamt, denn die Prüfung gilt nur ein halbes Jahr.

Was landläufig als „Aufgebot bestellen“ bezeichnet wird, ist also nichts anderes als ein veralteter Begriff für die Anmeldung zur standesamtlichen Hochzeit. Hier lest ihr, was ein Aufgebot ursprünglich war, wann und wo ihr es heute „bestellt“, was es kostet und wie es bei der kirchlichen Trauung aussieht.

Aufgebot auf einen Blick

  • Heute: Anmeldung zur Eheschließung (Deutschland) bzw. Ermittlung der Ehefähigkeit (Österreich)
  • Öffentlicher Aushang: gibt es nicht mehr – in Deutschland wurde das Aufgebot 1998 abgeschafft
  • Zeitpunkt: frühestens sechs Monate vor der Hochzeit; Wunschtermine lassen sich oft schon früher reservieren
  • Wo: in Deutschland beim Standesamt eures Wohnorts, in Österreich bei jedem Standesamt
  • Kosten: in Österreich 74 Euro, in Deutschland je nach Stadt meist etwa 40 bis 60 Euro
  • Kirche: Bei der kirchlichen Trauung hat sich das Aufgebot teilweise gehalten

Was ist ein Aufgebot?

Das Aufgebot war die öffentliche Bekanntmachung, dass zwei Menschen heiraten möchten. Der Sinn dahinter: Wer von einem Ehehindernis wusste – zum Beispiel davon, dass die Braut oder der Bräutigam noch verheiratet ist –, konnte sich rechtzeitig melden. Seinen Ursprung hat das Aufgebot in der Kirche: Dort wurde die geplante Hochzeit früher an drei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen im Gottesdienst verkündet. Später hängten auch die Standesämter das Aufgebot öffentlich aus.

Gibt es das Aufgebot heute noch?

Als öffentlichen Aushang nicht mehr. Das Standesamt prüft anhand eurer Urkunden und der Register, ob einer Ehe etwas im Weg steht – eine öffentliche Ankündigung braucht es dafür nicht.

  • Deutschland: Das Aufgebot wurde 1998 mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts abgeschafft und durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt.
  • Österreich: Hier heißt der Termin am Standesamt Ermittlung der Ehefähigkeit. Die Niederschrift darüber wird laut oesterreich.gv.at noch „Aufgebot“ genannt, öffentlich ausgehängt wird sie aber nicht mehr. Eine Mindestfrist zwischen Anmeldung und Trauung gibt es nicht (Stand Oktober 2026).

Umgangssprachlich sagen trotzdem viele Paare „Aufgebot bestellen“ – gemeint ist immer die Anmeldung beim Standesamt.

Wann bestellt ihr das Aufgebot?

Die Anmeldung beim Standesamt gilt nur sechs Monate: In Deutschland müsst ihr euch neu anmelden, wenn seit der Mitteilung des Standesamts mehr als sechs Monate vergangen sind (§ 13 Personenstandsgesetz). In Österreich gilt die Ermittlung der Ehefähigkeit höchstens sechs Monate. Ideal ist deshalb ein Termin rund sechs Monate vor der Hochzeit.

Euren Wunschtermin für die Trauung könnt ihr bei vielen Standesämtern schon früher reservieren – mancherorts bis zu einem Jahr im Voraus. Die Anmeldung ersetzt das aber nicht. Bei beliebten Daten und Trauorten lohnt es sich, schnell zu sein. Den kompletten Ablauf lest ihr im Beitrag zur Anmeldung zur Eheschließung.

Wo und wie bestellt ihr das Aufgebot?

  • Deutschland: Ihr meldet die Eheschließung beim Standesamt an, in dessen Bezirk eine oder einer von euch wohnt. Heiraten könnt ihr danach bei jedem Standesamt in Deutschland.
  • Österreich: Jedes Standesamt in ganz Österreich kann eure Ehefähigkeit ermitteln – unabhängig vom Wohnort. Die Trauung darf auch hier woanders stattfinden.
  • Persönlich: Grundsätzlich kommt ihr gemeinsam. Kann einer von euch nicht, gibt es dafür eine schriftliche Erklärung – in Österreich die „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“. Fragt am besten vorab bei eurem Standesamt nach.
  • Termin: Viele Standesämter vergeben feste Termine – ruft vorher an oder bucht online.

Welche Unterlagen braucht ihr?

Was ihr mitbringt, hängt davon ab, ob ihr ledig seid, schon einmal verheiratet wart oder gemeinsame Kinder habt. Ledige deutsche oder österreichische Staatsangehörige brauchen meist:

  • einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • die Geburtsurkunde bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • in Österreich einen Staatsbürgerschaftsnachweis, in Deutschland je nach Standesamt eine Meldebescheinigung

Nach einer früheren Ehe kommen Nachweise über die Vorehe und ihre Auflösung dazu, bei ausländischen Dokumenten Übersetzungen und oft eine Apostille. Die vollständigen Listen für beide Länder findet ihr bei der Anmeldung zur Eheschließung.

Was kostet das Aufgebot?

In Österreich kostet die Ermittlung der Ehefähigkeit laut oesterreich.gv.at 74 Euro, mit ausländischen Dokumenten 193 Euro (Stand Oktober 2026). Für die Trauung selbst kommt eine Bundesverwaltungsabgabe dazu – 5,45 Euro während der Amtsstunden im Standesamt, 10,90 Euro außerhalb der Amtsstunden und 54,50 Euro für eine Trauung außerhalb des Amtes – plus Gebühren der Gemeinde. In Deutschland kostet die Anmeldung je nach Stadt meist etwa 40 bis 60 Euro, bei Auslandsbezug mehr.

Gibt es das Aufgebot bei der kirchlichen Trauung noch?

Teilweise. In der katholischen Kirche füllt ihr im Traugespräch mit dem Pfarrer das Ehevorbereitungsprotokoll aus, und manche Pfarren verkünden die geplante Hochzeit zusätzlich im Gottesdienst oder im Pfarrblatt. Fragt im Pfarramt nach, wie es bei euch gehandhabt wird. Welche Dokumente die Kirche verlangt, lest ihr im Beitrag Papiere für die kirchliche Trauung, und auf das Gespräch bereitet ihr euch mit den Fragen fürs Traugespräch vor. Alles Weitere zum kirchlichen Heiraten findet ihr in unserem Überblick.

Häufige Fragen zum Aufgebot

Was bedeutet „Aufgebot bestellen“?

Damit ist heute die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt gemeint – in Deutschland die Anmeldung zur Eheschließung, in Österreich die Ermittlung der Ehefähigkeit.

Wie lange vorher muss man das Aufgebot bestellen?

Frühestens sechs Monate vor der Hochzeit, weil die Prüfung nur sechs Monate gilt. Wunschtermine könnt ihr bei vielen Standesämtern schon früher reservieren.

Wie lange ist das Aufgebot gültig?

Sechs Monate. Heiratet ihr nicht innerhalb dieser Zeit, müsst ihr euch neu anmelden.

Kann man ohne Aufgebot heiraten?

Ja – ein Aufgebot im alten Sinn gibt es nicht mehr. Ohne Anmeldung beim Standesamt geht es aber nicht.

Was kostet das Aufgebot?

In Österreich 74 Euro für die Ermittlung der Ehefähigkeit, in Deutschland je nach Stadt meist etwa 40 bis 60 Euro. Mit ausländischen Dokumenten wird es teurer.

Wird das Aufgebot noch öffentlich ausgehängt?

Nein, weder in Deutschland noch in Österreich. Nur in manchen Pfarren wird eine kirchliche Hochzeit noch im Gottesdienst oder im Pfarrblatt angekündigt.

Beitragsbild: Herzflimmern

Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026