Trauzeugen: Sind sie im Standesamt oder in der Kirche Pflicht, wie viele dürft ihr haben und welche Aufgaben übernehmen Trauzeugin und Trauzeuge vor und am Hochzeitstag?
Trauzeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift eure Eheschließung – Pflicht sind sie heute aber vor allem bei der katholischen Trauung, die zwei Trauzeugen vorsieht. Im Standesamt sind sie in Deutschland seit 1998 freiwillig (bis zu zwei), in Österreich können Paare seit 2013 auf Wunsch ohne oder mit nur einem Trauzeugen heiraten. Viel wichtiger ist ihre Rolle als Stütze: Sie planen den Junggesellenabschied, helfen bei den Vorbereitungen und halten euch am Hochzeitstag den Rücken frei.
Trauzeugen sind von unschätzbarem Wert. Rechtlich bestätigen sie, dass die Ehe geschlossen wurde. Für das Brautpaar sind sie aber noch viel mehr: Vertraute, Organisationstalente und Seelentröster in einem. Welche Bereicherung sie darstellen und was sie alles übernehmen, erfahrt ihr hier.
Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung keine Pflicht mehr. Wer möchte, kann bis zu zwei Trauzeugen benennen. Sie unterschreiben nach der Trauung und brauchen dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Alles Weitere zur standesamtlichen Trauung lest ihr in unserem Ratgeber.
Grundsätzlich sind zwei Trauzeugen vorgesehen. Seit dem 1. November 2013 könnt ihr aber auf Wunsch auch ohne oder mit nur einem Trauzeugen heiraten, wenn ihr beide das erklärt.
Die katholische Kirche sieht zwei Trauzeugen als Voraussetzung für eine gültige Eheschließung vor. Sie sollten volljährig sein. Katholisch müssen sie in der Regel nicht sein – fragt am besten im Traugespräch nach den Regeln eurer Pfarre.
Bei der evangelischen Trauung sind keine Trauzeugen vorgeschrieben. Viele Paare wählen trotzdem welche – als besondere Ehre für die beiden wichtigsten Menschen an ihrer Seite.
Bei einer freien Trauung gibt es keine Vorschriften. Ihr entscheidet selbst, ob und wie viele Trauzeugen ihr an eurer Seite haben möchtet.
Früher, als es noch keine verlässlichen Register und Urkunden gab, bezeugten Trauzeugen, dass eine Ehe tatsächlich geschlossen wurde. Diese Tradition hat sich bis heute gehalten, auch wenn die Notwendigkeit in dieser Form nicht mehr besteht. Im deutschen Standesamt waren Trauzeugen noch bis 1998 Pflicht.
Die Trauzeugen planen für gewöhnlich den Junggesellenabschied. Es beginnt mit der Überlegung, welche Art von Feier zur Braut bzw. zum Bräutigam passt:
Hierzu werden am besten alle Beteiligten zusammengetrommelt, um gemeinsam Ideen zu sammeln und den Ablauf abzustimmen.
Auch Hochzeitsvorbereitungen wie die Gestaltung der Einladungskarten, Hilfe bei der Dekoration, die Suche nach einem DJ oder die Organisation des Buffets werden zur Entlastung des Brautpaares gern in die Hände der Trauzeugen gelegt. Zudem sind die Trauzeugen Ansprechpartner für die Gäste, etwa bei Fragen zu Geschenken oder zum Ablauf.
Bei der Hochzeitsgarderobe ist die Hilfe der Trauzeugen genauso wertvoll: Das gemeinsame Aussuchen von Brautkleid und Anzug macht Spaß und sorgt für schöne Erinnerungen. Sinnvoll ist es, wenn beide Trauzeugen ein Auge darauf haben, wie die Garderobe des jeweiligen Partners aussieht – so harmonieren Braut und Bräutigam miteinander.

Julia Eileen
Wie ihr seht, gibt es rund um die Hochzeit eine Menge zu planen. Allein ist das für das Brautpaar kaum zu bewältigen. Trauzeugen sind deshalb nicht nur für die Bestätigung der Trauung wichtig – sie erweisen sich als wahre Goldschätze für Braut und Bräutigam. Noch mehr Ideen speziell für die Trauzeugin findet ihr in den Tipps für die Trauzeugin, und wie ihr euch bei euren Trauzeugen bedanken könnt, lest ihr bei den Geschenken für Trauzeugen.

Herzflimmern
Im Standesamt in Deutschland nicht, in Österreich nur, wenn ihr nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Bei der katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen vorgeschrieben, bei der evangelischen keine.
Im Standesamt in Deutschland bis zu zwei. Bei der katholischen Trauung sind es zwei. Bei einer freien Trauung entscheidet ihr selbst.
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für die Unterschrift – und am besten ein kleines Notfalltäschchen.
In der Regel nicht. Sie sollten aber volljährig sein. Die genauen Regeln erfahrt ihr bei eurer Pfarre.
Er unterstützt das Brautpaar, reicht die Ringe, unterschreibt als Zeuge, hält oft eine Rede und kümmert sich um Programm und gute Stimmung.
Fotos: Herzflimmern, Julia Eileen

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Zuletzt aktualisiert am 02.11.2026