Habt ihr während der Zeit eurer Beziehung oder bereits vorher schon einmal an einen Ehevertrag gedacht? Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang viele Menschen oder Paare stellen, ist: Soll ein Ehevertrag überhaupt geschlossen werden und ist die Entscheidung für einen Ehevertrag richtig? Außerdem ist das Thema Ehevertrag für euch nicht gerade das herausragende Thema, welches ihr mit eurem Partner besprechen wollt
Mit dem Abschluss eines Ehevertrages trefft ihr immer die richtige Entscheidung. Ehevertrag Gründe müssen weder benannt noch im Ehevertrag fixiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr vor einer Beziehung oder am Anfang einer Beziehung steht oder bereits lange Zeit leiert seid. Wichtig ist einen Zeitpunkt in eurer Beziehung zu wählen, an dem ihr recht gelassen und ohne Anspannungen über das Thema Ehevertrag mit dem Partner sprechen könnt.
Ihr seid euch einig darüber, dass es aus unvorhersehbaren Gründen nach Jahren der Ehe leider zur Trennung kommen kann. Niemand kann in die Zukunft schauen und erklären, dass die Ehe garantiert zu 100 % halten wird. Daher sichert ihr eure Ehe mit einem gemeinsamen Ehevertrag ab, der euch für die gemeinsame Zukunft Sicherheit geben soll. Ist der Ehevertrag dann erst einmal geschlossen, wird er euch für die weiteren schönen, gemeinsamen Jahre nicht weiter stören und irritieren.
Doch falls eure Beziehung doch eines Tages auf der Kippe stehen sollte, könnte ihr immer auf euren, in guten Zeiten gemeinsam geschlossenen Vertrag zurückgreifen. Folgende Dinge sind zu beachten:
Ein Partner in der Ehe sorgt aufgrund seiner Selbstständigkeit nicht für seine spätere Altersrente vor. Der andere Partner ist als Arbeitnehmer angestellt und zahlt monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hier wäre dann ein Versorgungsausgleich ungerechtfertigt und sollte als Verzicht im Ehevertrag geregelt werden.
Die Kosten über Abschluss des Ehevertrages richten sich nach dem Geschäftswert, der sich aus euren Gütern, die ihr in eurem Ehevertrag geregelt haben möchtet, ergeben. So liegt die Gebühr zwischen 15,- EUR bei einem Geschäftswert von 500 EUR und 953,- EUR bei einem Geschäftswert von 500 000 EUR. Ein großer Vorteil ist, dass der Ehevertrag für euch nicht nur die Rechtsverhältnisse klärt, sondern zusätzliche Kosten aufgrund von Streitigkeiten während des Scheidungsprozesses vermeidet. Demzufolge ist die einmalige Notar-Gebühr für den Ehevertrag gut angelegtes Geld.
Als Paar besitzt ihr ein Gesamtvermögen von 110 000 EUR. Gemäß der Gebührensätze würde sich dann eine einfache Gebühr in Höhe von 273,- EUR ergeben. Der Notar berechnet jedoch für jede einzelne Person diese Gebühr. Damit wird euch dann die doppelte Gebühr von 546,- EUR zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls können noch zusätzliche Kosten für Auslagen des Notars entstehen.
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2024