Mit dem Ja-Wort beginnt ein ganz neues Leben für euch. Ihr seid nun Mann und Frau. Euer Status ist nicht mehr ledig, sondern verheiratet. Damit das auch jeder sieht, ist die Namensänderung wichtig. Welche Namen und Kombinationen erlaubt sind und was ihr alles ändern lassen müsst, zeigt euch der nachfolgende Teil.
Welche Nachnamen sind nach der Ehe möglich?
Seid ihr euch noch unsicher, welchen Namen ihr nach der Hochzeit tragen möchtet? Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ihr das angehen könnt.
1. Möglichkeit: Beide behalten ihren Nachnamen. Das kann mitunter Schwierigkeiten nach sich ziehen, denn ihr werdet öfter darauf angesprochen, ob ihr ledig oder verheiratet seid. Möchtet ihr z. B. ein Paket von der Poststelle für euren Ehepartner abholen, gestaltet es sich als äußerst schwierig, wenn ihr nicht den gleichen Nachnamen tragt. Diese Option kommt vor allem für Paare in Frage, die sich nicht entscheiden können oder ihren eigenen Namen nicht ablegen möchten. Eure Kinder müssen einen gleichen Nachnamen haben.
2. Möglichkeit: Ein Doppelname ist nur für einen von euch beiden möglich. Ihr könnt also nicht beide einen Doppelnamen annehmen. Dabei kann sich der Partner aussuchen, ob der neue Name hinten angehangen oder vorangestellt wird. Eure Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen; es sei denn, dies ist bereits der Familienname.
3. Möglichkeit: Einer von euch legt seinen alten Namen ab und nimmt den neuen Namen an. Dabei spielt es keine Rolle, wer diesen Schritt wagt. Klassischerweise übernimmt die Frau den Namen des Mannes. Der Trend geht aber da hin, dass der Mann eine Namensänderung vornimmt. Entscheidet euch gut, denn der Familienname kann nicht wieder geändert werden. Im Falle einer Scheidung könnt ihr den angenommenen Namen weiter tragen, darf aber nicht von einem neuen Ehepartner angenommen werden.