Ehe als Konzept? Gesetzeslage, Ehevertrag und Gedanken dazu

Planung / Tipps Sissi von Sissi am 22.01.2019

Ehevertrag schließen oder nicht? Warum überhaupt schon an das mögliche Scheitern denken? Ist die Ehe nur noch ein Konzept oder gehts um Liebe?

Weddingbible

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Zwischen Tradition und Selbstverwirklichung: Die Ehe als modernes Beziehungskonzept

Die Ehe als Beziehungskonzept und Lebensentwurf hat in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr an Glanz verloren. Was in unserer Elterngeneration beinahe noch ein ganz selbstverständlicher und wenig hinterfragter Schritt auf dem Weg durch das Leben war, ist längst nicht mehr das meistgewählte Beziehungsmodell. Eine Partnerschaft scheint einfach nicht mehr für die Ewigkeit gemacht zu sein. Die Scheidungsrate liegt in Deutschland aktuell bei 54 Prozent. Das bedeutet, dass jedes zweite Paar, das einst den Bund fürs Leben geschlossen hat, seine Entscheidung früher oder später bereut und wieder getrennte Wege gehen möchte. Bei den Stars in Hollywood scheint die Ehe ohnehin eher eine Modeerscheinung zu sein und längst nicht mehr mit der Bedeutung behaftet, die ihr in früheren Generationen noch beigemessen wurde. Vor diesem Hintergrund mag es kaum verwundern, dass viele junge Menschen das Vertrauen in die Ehe als Beziehungskonzept verloren haben und der Satz „Bis dass der Tod euch scheidet“ eher zu einer hohlen Phrase verkommen ist. Wozu noch heiraten, wenn der größere Teil der Ehen letztendlich doch vor dem Scheidungsrichter endet? Die Versorgung der Ehefrau, die in früheren Generationen ein wesentlicher Bestandteil einer Ehe war, ist aufgrund des heutigen Bildungssystems und der beruflichen Möglichkeiten für Frauen glücklicherweise obsolet geworden. Menschen beiderlei Geschlechts sind heute durchaus in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und müssen nicht mehr von einem Partner versorgt werden. Liebe ist für viele junge Menschen zwar der schönste aber längst kein ausreichender Grund, um eine Ehe einzugehen. Eine glückliche Beziehung benötigt in der heutigen Zeit schließlich keinen Trauschein mehr, und auch eine Familie kann durchaus glücklich zusammenleben, ohne dass Vater und Mutter miteinander verheiratet sind. Der Gesetzgeber hat schließlich eine ganze Reihe von Gesetzesgrundlagen geschaffen, die unverheiratete Paare mit Kindern ebenso formell absichern wie Ehepartner. Das ZDF-Magazin WISO hat dieser Thematik einen ausführlichen Beitrag gewidmet, der in der Mediathek kostenlos zur Verfügung steht.

Nein, notwendig ist die Ehe in der heutigen Zeit wirklich nicht mehr. Ganz aus der Mode gekommen scheint sie aber trotzdem nicht zu sein, denn der Bund fürs Leben hat in den letzten Jahren einen erfreulichen Aufschwung erfahren. Immer mehr junge Paare entscheiden sich tatsächlich wieder für die Ehe, auch wenn das Beziehungskonzept in vielerlei Hinsicht eine Verjüngungskur durchlaufen hat.

Scheidungsrate

Wer nicht muss, darf wollen

Ein grundlegender Unterschied zwischen der Ehe damals und heute ist der Grund, aus dem Paare sich noch immer oder wieder für den Bund fürs Leben entscheiden. Vor 50 Jahren mussten Frauen heiraten, um langfristig versorgt zu sein. Eine Ehe mit Kindern war der einzige Lebensentwurf, der sich ohne größere Schwierigkeiten umsetzen ließ, da die Möglichkeiten der beruflichen Selbstverwirklichung mit einer soliden wirtschaftlichen Basis den Frauen zu dieser Zeit vielfach noch verwehrt blieben. Bis heute hat sich in dieser Hinsicht viel getan. Frauen stehen vielfältige Bildungswege offen und sie können sich somit sowohl beruflich als auch privat viel freier entfalten. Der Versorgungsaspekt einer Ehe fällt aus und damit auch das „Müssen“. An seine Stelle tritt in der heutigen Zeit ein „Wollen“, manchmal auch ein „Dürfen“, und damit hat sich vielleicht der bedeutendste Wandel der Ehe überhaupt vollzogen.

Besonders eindrucksvoll zeigt sich dieser Wandel bei der gleichgeschlechtlichen Ehe. Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen sich in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare ganz offiziell das Jawort geben. Damit ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in eine Zukunft gelungen, in der die Ehe als Beziehungskonzept eine neue Bedeutung erfahren kann. Viele Jahre oder sogar Jahrzehnte blieb gleichgeschlechtlichen Paaren nur das „Wollen“, nun ist daraus ein „Dürfen“ geworden. Was längst nicht mehr zur Debatte steht, ist das „Müssen“. Paare jeden Alters und jeden Geschlechts müssen in Deutschland heute nicht mehr heiraten, sie dürfen heiraten wollen. Damit ändern sich nicht nur die Beweggründe für die Ehe, sondern auch der Blickwinkel auf dieses Lebensmodell. Vor allem junge Paare haben heute ihr ganz eigenes Verständnis von der Ehe entwickelt und leben das traditionelle Familienmodell vielfach auf eine ganz neue Art und Weise, die der individuellen Selbstverwirklichung und dem Prinzip moderner Patchworkfamilien längst nicht mehr entgegenstehen muss.

Unromantisch oder zeitgemäß? Der Ehevertrag als Basis für eine gemeinsame Zukunft

Der Ehevertrag war seit seinem Aufkommen ein eher kontrovers diskutiertes Thema. Schließlich regelt dieses Dokument die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten von Eheleuten, falls diese sich trennen sollten. Bereits im Rahmen einer Eheschließung Vorkehrungen für ihr potentielles Scheitern zu treffen, klingt tatsächlich nicht gerade romantisch und idealistisch. Trotzdem kann ein Ehevertrag vor dem Hintergrund unserer modernen Gesellschaft ein Zeichen dafür sein, dass beide Partner sich ihrer Verantwortung bewusst sind und damit die gemeinsame Zukunft auf eine solide Basis stellen.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgesetzt werden, sowohl vor als auch nach der Eheschließung. Je nachdem, welchen Zeitpunkt das Paar wählt, handelt es sich entweder um einen vorsorgenden Ehevertrag, eine Trennungsvereinbarung, die getroffen wird, wenn die Eheleute sich mit dem Gedanken tragen, ihre Partnerschaft zu beenden, oder um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn bereits fest steht, dass die Ehe geschieden werden soll, beispielsweise während des Trennungsjahres. Außerdem ist es möglich, dass mit Zustimmung beider Vertragsparteien nachträglich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen werden, wenn sich beispielsweise Besitzverhältnisse oder andere wesentliche Aspekte grundlegend ändern. Sowohl der ursprüngliche Ehevertrag als auch sämtliche nachträglich durchgeführten Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und müssen notariell beglaubigt werden.

In einem Ehevertrag werden drei grundlegende Aspekte der Ehe geregelt:

- Der Güterstand während der Ehe. Hier können die Ehepartner festlegen, ob ihre Ehe nach dem Prinzip der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft oder der Zugewinngemeinschaft geführt werden soll - Unterhaltsansprüche im Rahmen des Trennungsunterhaltes, des Kindesunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes - Der Versorgungsausgleich, bei dem beide Ehepartner im Falle einer Scheidung im Hinblick auf die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig veranlagt werden sollen (Quelle: https://www.elterngeld.de/ehevertrag/)

Paaren, die sich für eine Ehe entschieden haben, steht durch einen Ehevertrag die Möglichkeit offen, alle wesentlichen rechtlichen Aspekte zu klären, wenn die Beziehung intakt ist und kein Streit einer Einigung im Weg steht. Der große Vorteil, den eine Ehevertrag bietet, liegt sicher vor allem darin, dass eine Scheidung deutlich unkomplizierter durchgeführt werden kann, sollten beide Partner ihre Ehe doch eines Tages für gescheitert erklären. Sind bereits alle potentiellen Streitpunkte im Vorfeld geklärt, kann eine Trennung einvernehmlich erfolgen. Kritiker des Ehevertrages führen unter anderem deshalb seit jeher ins Feld, dass Menschen, die bereits vor einer Eheschließung Vorkehrungen für ihre Scheidung treffen, kaum Vertrauen in den Bund fürs Leben haben können. Die Statistik gibt ihnen durchaus Recht, denn rund 40 Prozent aller heutigen Ehen werden sogar schon nach 15 Jahren wieder geschieden. Mit der Haltbarkeit moderner Ehen scheint es also nicht mehr allzu weit her zu sein. Nun ließe sich sicher argumentieren, dass ein Ehevertrag eine Scheidung erleichtert und damit möglicherweise viele Paare dazu verleitet, ihre Ehe allzu leichtfertig aufzulösen. Wer einen Ehevertrag als Sicherheitsnetz betrachtet, der den Bund fürs Leben zu einem Testballon werden lässt, wird sich deshalb kaum von einem eher kritischen Standpunkt lösen können. Dabei bleiben aber einige wesentliche Aspekte moderner Eheverträge außer Acht.

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Vielfach ist ein ausführlicher Ehevertrag die einzige Möglichkeit, schwerwiegende Verluste wie die Veräußerung einer Immobilie oder die Auflösung einer Firma im Zuge einer Scheidung zu verhindern. Für Paare, die in einer binationalen Ehe leben, kann der Ehevertrag außerdem festlegen, welches Landesrecht im Falle einer Scheidung Anwendung finden soll. Besonders wichtig kann diese Regelung werden, wenn einer der beiden Ehepartner aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt und die Gesetzeslage hier deutlich vom europäischen Ehe- und Scheidungsrecht abweicht. Bei Paaren, die mit sehr unterschiedlichen Besitzverhältnissen in eine Ehe starten oder falls zum Beispiel einer der beiden Ehepartner hoch verschuldet ist, kann ein Ehevertrag sogar ein Zeichen dafür setzen, dass die Ehe nicht aus materiellen Gründen geschlossen wird, sondern weil beide Partner sich aus Liebe ganz offiziell zueinander bekennen möchten. Betrachtet man es einmal aus dieser Perspektive, ist ein Ehevertrag also gar nicht ganz so unromantisch, sondern ein Symbol der modernen Ehe, in der beide Partner gleichberechtigt an einem gemeinsamen Lebensweg arbeiten.


Fotos: Anna Mardo Hochzeitsfotografie

Zuletzt aktualisiert am 22.04.2022